Amtliches Regelwerk · Gilt für alle Fraktionen

Fraktionsregelwerk

Das Fraktionsregelwerk von Heartwood Roleplay: Grundlage für das Zusammenspiel aller Fraktionen: Konflikte, Bad- und Crime-Fraktionen, Blood-In/Out, Krieg, Bündnisse und staatliche Fraktionen.

Geltungsbereich — alle Spieler & Fraktionen
In Bearbeitung

Dieses Regelwerk bildet die Grundlage für das Zusammenspiel aller Fraktionen auf dem Server. Es dient dazu, ein faires, realistisches und spannendes Roleplay zu gewährleisten. Der gesunde Menschenverstand ist bei der Anwendung stets zu berücksichtigen — das bewusste Ausnutzen von Regelungslücken ist untersagt und kann sanktioniert werden. Alle Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, sich mit den für sie geltenden Regelungen vertraut zu machen; das Regelwerk gilt unabhängig von Rang, Position oder Funktion innerhalb einer Fraktion.

§1

Allgemeine Fraktionsregeln

  1. 1.1Verhalten: Jeder Spieler hat seinen Charakter entsprechend der jeweiligen Fraktion auszuspielen. Individuelle Interpretationen sind erlaubt, solange sie dem Konzept, der Ausrichtung und dem realistischen Auftreten der Fraktion nicht widersprechen. Das Fraktionskonzept darf nicht genutzt werden, um Regelungen zu umgehen oder sich spielerische Vorteile zu verschaffen.
  2. 1.2Beitritt: Der Beitritt zu einer offiziellen Fraktion erfolgt ausschließlich über ein geregeltes Bewerbungsverfahren. Eine Aufnahme gegen den Willen oder ohne Zustimmung der betroffenen Person ist untersagt.
  3. 1.3Austritt: Ein Austritt aus einer Fraktion muss grundsätzlich im Roleplay begründet und ausgespielt werden (Ausnahmen bei Inaktivität oder Entscheidungen des Serverteams). Die Rückgabe aller Fraktionsgegenstände (Fahrzeuge, Waffen, Ausrüstung etc.) innerhalb eines Tages nach dem Austritt ist Pflicht.
  4. 1.4Fraktionsgröße: Bad-Fraktionen dürfen maximal 15 Mitglieder haben, staatliche Fraktionen maximal 20. Anwärter und Rekruten zählen zur maximalen Personalstärke.
  5. 1.5Zivilistische Gruppierungen: Zivilisten dürfen sich für Roleplay-Situationen zusammenschließen, maximal 5 Personen. Offizielle Gruppen mit mehr als 5 Personen müssen beantragt werden.
  6. 1.6Fraktionskasse und Lager: Die Fraktionskasse darf nur mit Zustimmung der Head-Ebene entleert werden.
  7. 1.7Provozieren und Baiten: Provokationen sind im Hinblick auf sinnvolles RP erlaubt, nicht jedoch zur Erzeugung künstlicher Konflikte.
  8. 1.8Fraktionskleidung: Fraktionskleidung muss dem Konzept entsprechen.
§2

Konflikte und Beschwerden

  1. 2.1Konfliktlösung: Verbale oder non-lethale Lösungen sind priorisiert. Gewalt erfordert einen klaren RP-Hintergrund.
  2. 2.2Beschwerden: Beschwerden müssen über folgende Kette geklärt werden:
    1. Klärung zwischen den Leadern
    2. Einbindung der Gegenpartei
    3. Administrative Klärung
§3

Bad-Fraktionen

  1. 3.1Fahrzeuge: Vorhandene Fraktionsfahrzeuge sind für Aktionen zu verwenden.
  2. 3.2Mitglieder: Maximal 15 Mitglieder pro Bad-Fraktion, maximal 10 Spieler je Aktion.
  3. 3.3Aufbauschutz: Neu gegründeten Bad-Fraktionen wird 7 Tage Aufbauschutz gewährt.
  4. 3.4Legale Unternehmen: Führt eine Bad-Fraktion ein legales Unternehmen, so ist dieses auch entsprechend zu bespielen. Über das Unternehmen sowie dessen Gebäude bzw. Grundstück dürfen keine illegalen Aktivitäten durchgeführt werden.

    Hinweis: Werden legale Unternehmen für kriminelle Zwecke genutzt, können diese durch das PD geschlossen werden.

§4

Crime-Fraktionen

  1. 4.1Gangs: Mitgliedermarken müssen sichtbar und durch mindestens zwei Kleidungsstücke nachweisbar sein.
  2. 4.2Motorcycle Clubs: Mitglieder müssen ihre Kutte tragen.
  3. 4.3Mafien und Kartelle: Realistisches Ausspielen des sozialen Status und Verhaltens.
§5

Blood-In / Blood-Out

  1. 5.1Blood-In: Aufnahme als Mitglied in eine kriminelle Fraktion.
  2. 5.2Blood-Out: Endgültiger Austritt — alle internen Informationen gelten als verloren.
  3. 5.3Inaktivität: Nach 14 Tagen unangekündigter Inaktivität kann ein Blood-Out in Abwesenheit durchgeführt werden.
  4. 5.4Wechsel in eine andere Fraktion: Ein Wechsel von einer Bad-Fraktion in eine andere Bad-Fraktion ist möglich, wenn
    • ein ausreichender und nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht,
    • zwischen Blood-Out und Blood-In 30 Tage vergangen sind.
    Ein Wechsel von Bad-Fraktion zu staatlicher Fraktion ist NICHT ohne weiteres möglich — hierzu ist ein Support-Ticket zu öffnen; das Team entscheidet je nach Situation.
    Ein Wechsel von einer staatlichen Fraktion in eine andere staatliche Fraktion ist möglich, wenn
    • ein ausreichender und nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht,
    • zwischen Kündigung und Neueinstellung 7 Tage vergangen sind.
§6

Auflösung der Fraktion

  1. 6.1Eigene Auflösung:
    • Fraktionen (kriminell und gewerblich) können sich auflösen — hier ist die Fraktionsverwaltung zu informieren.
    • Fraktionen können an andere Spieler weitergegeben werden — auch hier ist die Fraktionsverwaltung zu informieren.
    • Bei unangemeldeter Inaktivität von 30 Tagen des Fraktionsleaders kann durch die Fraktionsverwaltung die Übernahme der Fraktion durch ein Mitglied beantragt werden.
  2. 6.2Auflösung durch Fraktionsverwaltung / Projektleitung:
    • Bei mehrfachen groben Verstößen gegen die Fraktions- sowie Serverregeln behält sich das Team das Recht vor, eine Fraktion zu löschen.
    • Bei nicht angemeldeter Inaktivität wird die Fraktion samt aller Fahrzeuge und Lager inkl. Inhalt nach 30 Tagen gelöscht.
§7

Erkennbarkeit und Maskierung

  1. 7.1Maskierungen: Mitglieder von Bad-Fraktionen dürfen Masken tragen.
  2. 7.2Identifizierung vermummter Personen: Vermummte Personen dürfen nicht allein anhand von Stimme oder Körperhaltung identifiziert werden.
§8

Staatliche und neutrale Fraktionen

  1. 8.1Allgemeines: Staatsfraktionen müssen sich entsprechend realistisch verhalten.
  2. 8.2Fahrzeuge und Waffen: Nur vorgesehene Fahrzeuge und Waffen dürfen eingesetzt werden.
  3. 8.3Aggressionen zwischen Staatsfraktionen: Klärung durch ranghöchste Mitglieder.
§9

Krieg

  1. 9.1Allgemeines: Kriege dürfen nur von Leadern der Bad-Fraktionen ausgelöst werden.
  2. 9.2Kriegsforderung: Maximalforderung von 2.000.000 $.
§10

Bündnisse

  1. 10.1Allgemeines:
    • Bündnisse dürfen geschlossen werden, wenn es einen klar erkennbaren RP-Hintergrund gibt.
    • Bündnisse dürfen nur durch Leader geschlossen werden.
    • Die Dauer von Bündnissen darf maximal 7 Tage betragen.
    • Dauerhafte Bündnisse müssen bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
§11

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

In unklaren Situationen entscheidet die Serverleitung oder Fraktionsverwaltung. Alle Regelungen sind im Sinne eines fairen Roleplays anzuwenden.